Diplom-Psychologe Marcus Pilz | Tel: 06181 - 5200782 |Info@PilzPraxis.de|
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Praxis für Psychotherapie und Coaching
Diplom-Psychologe Marcus Pilz
Gutachten erläutern psychologische Fragestellungen.
Psychologische Gutachten werden benötigt, weil auch Nicht-Psychologen Antworten auf
psychologoische Fragestellungen benötigen. Hierzu gehören beispielsweise
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Richter, die psychologische Einflüsse auf Gerichtsverfahren berücksichtigen müssen
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Arbeitgeber in verschiedenen Bereichen
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Krankenkassen, die beurteilen müssen, ob gesundheitsfördernde Maßnahmen
erfolgsversprechend sind und Krankheitswert im Sinne des Sozialgesetzbuches
(SGB) vorliegt
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Berufsgenossenschaften, die beurteilen müssen, ob eine Arbeitsunfähigkeit auch
psychisch beeinflusst wird
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Rentenversicherungen, die beurteilen müssen, ob Menschen noch
leistungsberechtigt sind
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Schulen, die beurteilen müssen, ob Schüler besonders gefördert werden sollen
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Eltern, die darüber nachdenken, wie sie ihr Kind optimal fördern und begleiten können
Das Gutachten wird für den Auftraggeber erstellt, Gerichte berufen unabhängige Gutachter,
aber Betroffene können darüber hinaus eigene Gutachter berufen, wenn sie sich davon
einen Erfolg versprechen.
In der Regel beschränkt sich ein Gutachten nicht nur auf das Betrachten und Einschätzen der
Vergangenheit, sondern gibt auch Handlungssicherheit für die Zukunft, bspw. wenn
eingeschätzt werden soll, ob ein Delinquent wieder straffällig werden könnte.
Gutachten werden in der Regel einerseits basierend auf Interviews des zu Beurteilenden
erstellt, andererseits werden sie durch den Einsatz wissenschaftlich anerkannter Verfahren
abgesichert.
Dies kann Ihnen zu Gute kommen -
Ich freue mich über Ihren Anruf: 06181 - 5200782.
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